PDF Drucken

 

Abbruchplanung?

Eine qualifizierte Planung von Abbrüchen basiert in der Regel auf Grundlage folgender Vorgaben und Feststellungen:

1. Zielvorgaben durch den Bauherrn

2. Orientierende Besichtigungen durch den Spezialisten

3. Historische Recherchen über Nutzungen und Nutzungsveränderungen im Objekt

4. Orientierende Beprobungen bezüglich möglicher Gefahr- und Schadstoffe

5. Ergänzende Untersuchungen (Gefahrstoffe, Schadstoffe, Statik, Technik, etc.)

Diese Erkenntnisse fließen zunächst in ein Rückbau- und Entsorgungskonzept. Dies stellt die Basis für die Ausschreibung der notwendigen Leistungen dar.


1. Zielvorgaben durch den Bauherrn

geben die notwendigen Rahmenbedingungen für das Gesamtkonzept vor.

Sie beinhalten z.B. die fachliche und persönliche Besetzung der Beteiligten sowie die Zusammenarbeit mit den sonstigen am Rückbau beteiligten Flachplanern. Er gibt den zeitlichen Rahmen sowie mögliche Einschränkungen für die notwendigen Arbeiten vor.

Schon hier stellt sich die erste wichtige Aufgabe im Abbruch-Management. So bedarf der Bauherr in den meisten Fällen einer gründliche Beratung hinsichtlich seiner meist umfangreichen Detail-Ziele. Kosten, aber auch Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Detail-Zielen müssen erkannt und in Abwägung gebracht werden. Gerade am Anfang eines Projektes ist dies nicht gerade einfach.

Auf Grundlage der Beratungsergebnisse entscheidet der Bauherr dann über die Vorgehensweise, die ihm unter Berücksichtigung der Beratungsinhalte als die Geeignetste erscheint.


2. Orientierende Besichtigungen

ersetzen zum Einen die meist fehlenden Unterlagen über den Baukörper und seine Ausstattung. Darüber hinaus bieten sie dem Fachmann einen schnellen Überblick über die im Vorfeld der Planung zu lösenden Fragen. Hierzu gehört  insbesondere die Klärung möglicher Verunreingungen durch Gefahr- und Schadstoffe, die Feststellung statischer und logistische Probleme für Rückbau und Entsorgung sowie sicherheitsrelevante Wechselwirkungen mit der Umgebung des Abbruchobjektes.

Die Erkenntnisse aus der orientierenden Begehung werden meist in einem Erkundungsbericht festgehalten, der die Grundlage für die Freigabe der nächsten Schritte durch den Bauherrn ist.

 


 

3. Historische Erkundigungen

stellen eine Möglichkeit da, Informationen über die Nutzung des Baukörpers sowie eventuelle bauliche Veränderungen der Vergangenheit zu erfahren. Sie sind insbesondere deshalb oft wichtig, weil sie helfen die Anzahl möglicher Kontaminationen sowie lokaler Problemfelder einzugrenzen. Historische Erkundungen kosten Zeit, sparen aber meist Bauteilsöffnungen und umfassendere Laboruntersuchungen.

Die schwierigste Aufgabe im Abbruch-Management besteht darin, die richtige Mischung an zeitlichen Aufwand für solche historischen Erkundungen und die sie ersetzenden Bauteilsuntersuchungen zu finden.

 


 

4. Orientierende Beprobungen und weitergehende Untersuchungen

dienen dem Planer als Grundlage für die  Bestandserfassungen. Sie liefern die notwendigen Informationen  über den Aufbau von Baukörpern bzw. Bauteilen und deren Einstufung innerhalb des Abfall- oder Arbeitsschutzrechts.

Dies ist auch der Bereich, wo die meisten Fehler gemacht werden. So ist schon sehr viel Erfahrung nötig, um die richtigen Stellen möglicher Schadstoffeinträge zu finden. Und auch die Festlegung, welche Stoffe auf welchen Gefahr- und Schadstoff beprobt werden sollen, macht Vielen große Probleme.

Wer heute noch für die Deklaration kleiner Mengen z.B. an Altholz, die gesamte Palette an möglichen Schadstoffen beprobt, vergißt, dass in vielen Fällen die profilaktische Einstufung in die höchste Schadstoffklasse (z.B. für Althölzer AIV) für den Bauherrn oft deutlich günstiger ist, als all diese Untersuchungen zu finanzieren. Ähnlich wie beim Altholz, verhält es sich auch bei einer ganzen Reihe anderer Baustoffe, bei denen Schadstoffbelastungen möglich sind.

Ein weiteres Problem der Beprobung ist in der Probenbeschaffung zu finden. So führen die wenigsten Probennehmer die notwendigen Bauteilsöffnungen oder Kernbohrungen selber durch. Die Folge sind oft Kontaminationen durch Schadstoffverschleppungen. Um all diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, führen wir unsere Bauteilsöffnungen in der Regel selber und mit eigenen Geräten unter Laborbedingungen durch.

 


 

Muss das alles sein?

Natürlich fragen sich viele Bauherrn auch in diesem Zusammenhang, ob all diese  Leistungen für eine sichere und vor allem kostengünstige Abbruchabwicklung notwendig sind. Die Antwort ist ein eindeutiges "Ja!". Ohne die notwendigen Untersuchungen würde man bei jeden Rückbauvertrag Gefahr laufen, sich voll in die Hände des Auftragnehmers zu geben und dabei eventell sogar noch strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Dazu kommt das Risiko hoher Schadensersatzfolgen für Baugruben- oder Deponiesanierungen!