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Bauleitung im Abbruch - muss das sein?

Oft wird von Planern oder Bauherrn geäußert, dass es bei Vorliegen einer guten Planung und Ausschreibung, für den Bauherrn oder seine Vertreter nichts mehr zu tun gibt, bzw. dass dann eine Bauleitung überflüssig wäre. Der Erfolg der vereinbarten Leistung würde dahingehend geprüft, dass das  Bauwerk irgendwann weg und der Abfall entsorgt ist. Dieser Gedankengang ist zwar vom Grundsatz her nicht unlogisch, aber dennoch falsch. 

Hierzu nachfolgend ein paar Hinweise:

   

 

Die Grenzen der Planungssicherheit beim Abbruch?

Im Gegensatz zu Neu-Baumaßnahmen, die in der Regel nach dem neuesten Stand der Technik, meist geregelt durch DIN-Normen stattfinden, steht der Planer für die Ausschreibung von Abbruchmaßnahmen oft vor einer "black box".

Dazu ein paar Beispiele:

Der Planer sieht bei der Bestandsaufnahme meist eine Vielfalt von Bodenbelägen, weiss aber nicht, aus welchen Stoffen sie bestehen (Schadstoffe?), ob sie fremdkontaminiert sind 

und was sich darunter befindet (Kleber, Estrich, Dämmung, etc).

Er sieht unterschiedlich gestrichene Wände und weiss nicht, wie viele Farben sich noch darunter befinden und welche davon, mit welchen Schadstoffen  belastet sind. Ähnlich verhält es sich mit abgehängten Decken, die viele Baustoffe und Bauteile verdecken oder mit Trockenbauwänden, etc..

Natürlich könnte er das alles erfahren. Er müsste nur jedes Bauteil öffnen und jeden Baustoff (jede Farbe) auf alle möglichen Schadstoffe analysieren. Man muss sich dabei nur ein altes Wohnhaus mit 5 verschiedenen  Bodenbelägen und 10 verschiedenen Farbanstrichen  vorstellen. Und nun übertrage man das Ganze auf ein größeres Gebäude, z.B. einen Verwaltungstrakt mit Werkstätten. Dazu bedingt durch spätere Sanierungen unterschiedliche Esriche und Dämmungen. Nicht zu vergessen, die Kontaminationen durch Holzschutzmittel, Heizöle, Abdichtungsanstrichen, etc. .

Dieses Verfahren wird von manchen unerfahrenen Planern auch immer wieder einmal versucht. Über den Aufwand und die Kosten kann man nur spekulieren, sicher ist, sie sind sehr hoch und damit unverhältnismäßig im Vergleich zu den Gesamtkosten.. 

 

Die Alternative, die wir bevorzugen, geht einen etwas anderen Weg. Dabei werden sicherlich auch Bauteilsöffnungen und Beprobungen durchgeführt. Allerdings dienen diese überwiegend der Orientierung.

Bei unserem Verfahren wird durch gezielte Bauteilsöffnungen und gut überlegte Beprobungen die Basis für ein Rückbau- und Entsorgungskonzept geschaffen.

 

Auf dessen Inhalte basierend, erfolgt dann die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für Rückbau und Entsorgung.

Dabei wird darauf geachtet, dass der Rückbau ausschreibungstechnisch so vorgegeben wird, dass der Bauleiter im Zuge des Rückbaues die Informationen erhält, die er benötigt, um Rückbau und Entsorgung zu steuern. Damit erhält er die Möglichkeit, Bauteile mit problematischen Hintergrund im großen Stil, kostengünstig mit Großgeräten zu öffnen.

Baustoffe werden dann, sofern nicht schon im Leistungsverzeichnis geschehen,  nach Anweisung der Bauleitung saniert, sortieriert und sofern nötig für die Entsorgung durch Mischbeprobungen analysiert. Dies alles läßt sich mit der nötigen Erfahrung ausschreibungstechnisch gut lösen. Und die Gesamtkosten? Diese werden erfahrungsgemäß, trotz des Mehraufwandes für die Bauleitung deutlich günstiger, da kostenträchtige Kontaminationen vermieden werden.

 

Die notwendigen Kontrollen:

Unabhängig vom Gesamtkonzept für die Durchführung eines Abbruches, bedarf es während des Rückbaues diverser Kontrollen durch den Bauherrn oder seinen Vertreter, dem Bauleiter. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe:

  • So sind Mengen, die auf Nachweis bezahlt werden sollen, zu prüfen.
  • Verantwortliche Erklärungen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle sind zu unterzeichnen,
  • Nachträge, die sich trotz vieler Voruntersuchungen ergeben können, sind zu prüfen.
  • Im Hinblick auf verbleibende Bauteile oder Nachbarn sind die Arbeiten aus Haftungsgründen zu überwachen.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Entsorgung. In der Regel verbleiben Abfälle bis zur Endlagerung im Eigentum und damit in der Haftung des Bauherrn. Schon deshalb lohnt es sich, hier ein Auge auf die ordnungsgemäße Trennung oder Sanierung von schadstoffbelasteten Bauteilen zu haben.

Diese Liste könnte man noch beliebig weiterführen, sie sollte aber ausreichen, um klarzustellen, dass der Bauherr eine Bauleitung braucht und sicher gut damit beraten ist, sich dafür fachliche Hilfe zu holen.

Und weil wir fest davon überzeugt sind, dass ein kostengünstiger, sicherer Abbruch nur mit einem Gesamtkonzept inkl. Begutachtung, Ausschreibung und Bauleitung funktioniert, hat es sich die RIMAN GmbH zur Devise gemacht:

Wir übernehmen nur Aufträge, bei denen wir sowohl die Ausschreibung, als auch die Bauleitung selber gestalten können.

Im Normalfall wird dies auch durch die Steuerung der Fremd-Begutachtung des Objektes ergänzt, wenn die Begutachtung nicht sowieso Bestandteil unserer Gesamtleistung ist.

Nur so kann eine qualitativ hochwertige Gesamtleistung gesichert werden!