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Die Inhalte der Abbruchausschreibung

Die Umsetzung der Erkenntnisse und Festlegungen aus der Planungsphase in Form von Vertrags- und Leistungsvorgaben für den Auftragnehmer ist eine wesentliche Leistung in der Ausschreibungsphase.

Dies geschieht dadurch, dass je nach geplanter Gewichtung von Teilrückbau-, Rückbau-, Sanierungs-, Abbruch- und Entsorgungsleistungen im Rückbau- und Entsorgungskonzept, die dafür notwendigen Grundlagen weiter ausgearbeitet und die Ergebnisse in die Ausschreibungsunterlagen eingearbeitet werden. 

 

 

Kamerabefahrung gibt Aufschluss!

Dazu sind z.B. :

  • weitere Bestandserfassungen,
  • Materialqualifizierungen,
  • Mengenfeststellungen,
  • Abstimmungen mit Beteiligten (Bauherrn, Behörden, etc.)
  • und Betroffenen (Nachbarn, Kommunen, etc.) vorzunehmen,

sofern diese Leistungen nicht schon im Vorfeld der Planung als Grundlage für das Rückbau- und Entsorgungskonzept erbracht wurden.

Nachdem heutzutage fast alles, das in irgendeiner Form wieder verwertet werden kann, deutlich günstiger in der Entsorgung ist, lohnt es sich auch bei Abbrüchen eine "gute Mülltrennung zu planen und durchzuführen".

Die Alternative ohne Mülltrennung wäre, sofern überhaupt erlaubt, die teuere Endlagerung in der Deponie. Deshalb ist im Abbruchobjekt vor dem eigentlichen Abbruch - rückzubauen! Hierunter versteht man den Ausbau all jener Teile, die sofern sie im Abbruchobjekt blieben, die Abbruchmassen so kontaminieren, dass diese zu "Sondermüll" würden. Dazu gehören vor allem organische Bestandteile (wie viele Bodenbeläge, Holz, etc.) und umweltschädliche Einbauten und Kontaminationen. (siehe Rubrik-Schadstoff-Management).

Das Problem hierbei ist das Ziehen einer sinnvollen Grenze bzw. das Festlegen eines geeigneten Zeitpunktes für die jeweiligen Rückbaumaßnahmen. Dies geschieht beim Abbruch durch die Detaillierung des Entsorgungskonzeptes. Ein Weg hierbei ist die quantitative und qualitative Bestandserfassung aller zu entsorgenden "Abfälle" im Abbruchobjekt durch ergänzende Bauteilsöffnungen, Kernbohrungen, Aufmaße und Deklarationsuntersuchungen.

 

Sind alle nötigen Leistungen analysiert und auf die geeignete Weise im Leistungsverzeichnis erfasst, sind die notwendigen Bauzeiten zu ermitteln und in die Leistungsanforderungen einzuarbeiten.

Eine Zusammenfassung von auf Abbrucharbeiten abgestimmte Vertragsbestimmungen helfen, die bestehenden Rechtslücken im deutschen oder europäischen Rechtssystem zu schließen.