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Sicherheitskoordinator gemäß TRGS 519

Asbest ist immer noch Alltag bei Baumaßnahmen, die sich mit Gebäude befassen, die noch aus der Zeit vor 1982 sind.

Leider ist die Problematik Asbest in den letzten Jahren derart aus dem Medieninteresse herausgefallen, dass sich nur noch Wenige der akuten, täglichen Gefahr bewußt sind. Dies führt in fast regelmäßigen Abständen zu massiver Freisetzung, der als krebserzeugend eingestuften Asbestfasern. Die Folgen sind entsprechend des hohen Gefahrenpotentials nicht zu unterschätzen. Die Freisetzung von Asbestfasern und die Kontamination von Menschen gilt als gefährliche Körperverletzung, auch wenn die gesundheitlichen Schäden erst in vielen Jahren festzustellen sind. Und die Kosten für die Sanierung von Bereichen, in denen Asbest freigesetzt wurde, sind erheblich und um vieles Höher als die Kosten eines geordneten Rückbaues.

   

 

Wir können unseren Kunden deshalb nur dringend empfehlen, rechtzeitig vor jeder Baumaßnahme in gefährdeten Gebäuden entsprechende Untersuchungen durchführen zu lassen. Als erfahrener Fachbetrieb speziell auch für den Schadstoff Asbest (zugelassener Asbestfachbetrieb) führt die RIMAN GmbH seit vielen Jahren Begutachtungen von Gebäuden und Bauteilen auch im Hinblick auf Asbest aus. Da wir in diesem Bereich schon sehr viel Leid erfahren mußten,  halten wir die Kosten für eine zumindest orientierende Besichtigung bewußt sehr niedrig. Sie liegen für ein Einfamilienhaus bei  89,00Euro, zuzüglich Anfahrt und Mehrwertsteuer.

 Für bedürftige Personen in unserem näheren Einsatzbereich, die hier einen konkreten Verdacht haben und sich auch diese 89,00 Euro nicht leisten können, bieten wir darüber hinaus eine kostenlose orientierende Besichtigung verdächtiger Bauteile an.

  

Darüber  hinaus gehört die RIMAN GmbH zu den wenigen Sicherheits-Koordinations-Fachbetrieben der Region und weit darüber hinaus, die wirklich Erfahrung im Umgang mit Asbest hat. Und diese Erfahrung ist die notwendige Voraussetzung um sowohl Sicherheit, als auch Kosten im Griff zu behalten. Deshalb: Sprechen Sie mit uns!

  

Doch was macht eine guter Sicherheitskoordinator gemäß TRGS 519 Asbest? 

 

Vom Grundgedanken her soll er zunächst verhindern, dass dritte Personen durch Asbestarbeiten gefährdet werden

(siehe Auszug TRGS 519)

Leider ist dies wesentlich komplizierter als es den Anschein hat. Da man die gefährlichen Asbestfasern nicht sieht, muss der Sicherheitskoordinator die möglichen Gefahrenstellen für eine Freisetzung sehr gut kennen. Das setzt voraus, dass er sehr genau über die Arbeitsplanung und -verfahren informiert ist. Darüber hinaus muss er die Einhaltung wichtiger Schutzvorschriften überwachen.

All dies ist nur mit einem enormen Zeitaufwand möglich, wenn man nicht, wie wir in den meisten Fällen, gleichzeitig Gutachter, ausschreibender Bauleiter und Sicherheitskoordinator sind.

So gestalten wir in genauer Kenntnis der jeweiligen Probleme, die Leistungsverzeichnisse für die ausführenden Firmen genau so, wie sie sowohl aus sicherheitstechnischen, praktischen und kostenorientierten Notwendigkeiten heraus gebraucht werden. Und auch hier gibt uns der Erfolg und die Zufriedenheit unserer Kunden recht.