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Sicherheitskoordinator gemäß BGR 128

Die BGR 128 - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen regelt alle sicherheitsrelevanten Aufgaben wichtiger Beteiligter bei baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit vorhandenen Gefahrstoffen.

Nicht Aufgabe der BGR 128 ist der Umgang mit betrieblichen Gefahrstoffen oder mit Gefahrstoffen in Behältnissen, von denen keine direkte Gefahr im Zusammenhang mit den vorgesehenen Baumaßnahmen ausgeht. Sie ist also eine reine sicherheitstechnische Regel für den Rückbau von Baustoffen, die zugleich ein Gefahrstoff sind (z.B. bestimmte Isolierungen oder Abdichtungen oder mit Gefahrstoffen behandelte Bauteile, wie Hölzer, etc..

 
     

Die Liste der in Frage kommenden Gefahrstoffe ist leider sehr lang und wird durch die zunehmende Verwendung künstlich hergestellter Stoffe im Baubereich immer länger. Ansprechpartner der BGR 128 sind in erster Linie die Arbeitgeber, die aufgrund der enthaltenen Vorgaben diverse Verpflichtungen  zum Schutz ihrer Mitarbeiter zu treffen haben.

Dazu gehören in erster Linie:

  • die Feststellungs- oder Erkundungspflichten,
  • die Einbindung von Fachleuten und
  • die Regelung bestimmter Schutzmaßnahmen.

Leider ist auch hier, ähnlich wie beim Asbest, die Sensibilität der Beteiligten sehr wenig durch öffentliches Interesse erhöht. So fehlt selbst in Fachkreisen viel notwendiges Wissen  um die bestehenden Probleme bzw. wie damit umzugehen ist. Deshalb kommt es auch hier ähnlich wie beim Asbest regelmäßig zu massiven Freisetzungen, der zum Großteil als krebserzeugend eingestuften Schadstoffe. 

Auch hier sind die Folgen  entsprechend des hohen Gefahrenpotentials nicht zu unterschätzen. Die Freisetzung vieler der hier erfaßten Gefahrstoffe und die Kontamination von Menschen mit diesen Stoffen gilt ebenfalls als gefährliche Körperverletzung, auch wenn die gesundheitlichen Schäden, wie beim Asbest erst in vielen Jahren festzustellen sind. Und die Kosten für die Sanierung von Bereichen, in denen diese Stoffe freigesetzt wurden, sind erheblich und um vieles Höher als die Kosten eines geordneten Rückbaues.

Wir können unseren Kunden deshalb nur dringend empfehlen, rechtzeitig vor jeder Baumaßnahme in gefährdeten Gebäuden entsprechende Untersuchungen durchführen zu lassen. Als erfahrener Fachbetrieb speziell auch für den Umgang mit diesen Schadstoffen führt die RIMAN GmbH seit vielen Jahren Begutachtungen von Gebäuden und Bauteilen auch im Hinblick auf diese Probleme aus.    

Darüber  hinaus gehört die RIMAN GmbH zu den wenigen Sicherheits-Koordinations-Fachbetrieben der Region und weit darüber hinaus, die wirklich Erfahrung im Umgang mit Gebäudeschadstoffen hat. Und diese Erfahrung ist die notwendige Voraussetzung um sowohl Sicherheit, als auch Kosten im Griff zu behalten. Deshalb: Sprechen Sie mit uns!

  

Doch was macht eine guter Sicherheitskoordinator gemäß BGR 128? 

 

Vom Grundgedanken her soll er zunächst verhindern, dass Personen durch  gefährliche Stoffe gefährdet werden

(siehe hierzu Auszug BGR128)

Leider ist dies auch hier wesentlich komplizierter als es den Anschein hat. Da es mittlerweile sehr viele gefährliche Stoffe gibt, die unter diesem Aspekt zu behandeln sind, muss der Sicherheitskoordinator für all diese Stoffe die möglichen Gefahrenstellen für eine Freisetzung sehr gut kennen. Das setzt voraus, dass er sehr genau über die Gefahrstoffe selbst, deren Zusammensetzung sowie die Arbeitsplanung und -verfahren für den Rückbau informiert ist. Darüber hinaus muss er die jeweilgien Schutzvorschriften kennen und überwachen.

All dies ist, ähnlich wie beim Asbest nur mit einem enormen Zeitaufwand möglich, wenn man nicht, wie wir in den meisten Fällen, gleichzeitig Gutachter, ausschreibender Bauleiter und Sicherheitskoordinator ist.

So gestalten wir in genauer Kenntnis der jeweiligen Probleme, die Leistungsverzeichnisse für die ausführenden Firmen genau so, wie sie sowohl aus sicherheitstechnischen, praktischen und kostenorientierten Notwendigkeiten heraus gebraucht werden. Und auch hier gibt uns der Erfolg und die Zufriedenheit unserer Kunden recht.